Punktueller Schaffensbeitrag

Der Kanton kann eine professionelle Theaterproduktion mit einer Finanzhilfe oder mit anderen Mitteln unter folgenden Bedingungen unterstützen:

  • Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller wohnt im Kanton; ist dies nicht der Fall, so muss das Vorhaben in direktem Bezug zum kulturellen Leben des Kantons stehen.
  • Das Vorhaben wird als interessant beurteilt.
  • Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller verfügt auf dem betreffenden Gebiet über eine abgeschlossene Berufsausbildung und ist darin hauptberuflich tätig.
  • Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller kann mindestens die Hälfteder Gesamtkosten des Schaffensprojekts finanzieren.

Ausserdem sind die Richtlinien zur Vergabe punktueller Schaffensbeiträge (Art. 12 KAR) zu beachten.

Verfahren

Das Beitragsgesuch ist schriftlich an das Amt für Kultur zu richten; ihm müssen die unten aufgeführten Formulare beigelegt werden. Diese können elektronisch ausgefüllt werden.

Download

  • Formular Infos Theaterproduktion

    dem Beitragsgesuch beilegen

    Achtung: Eingabefrist
    Für die Einreichung eines Gesuchs für einen Schaffensbeitrag von mehr als 15'000 Franken an ein künstlerisches Bühnenprojekt gelten folgende Fristen:

    > 31. März für die im 1. Halbjahr (1. Januar bis 30. Juni) des nachfolgenden Jahres realisiertenProjekte;
    > 31. Oktober für die im 2. Halbjahr (1. Juli bis 31. Dezember) des nachfolgenden Jahresrealisierten Projekte.

    Alle anderen Gesuche sind mindestens drei Monate vor der Erstaufführung einzureichen.

    DOC (121 kb)
  • THEATER : Formular "Produktionsbudget"

    dem Beitragsgesuch beizulegen

    XLS (100 kb)
  • THEATER : Formular "Produktionsabrechnung"

    nach Rechnungsabschluss einer von der EKSD unterstützten Theaterproduktion ausfüllen und dem Amt für Kultur zusenden

    XLS (101 kb)