Unterstützung von musikalischem Schaffen

1. Produktion eines Konzerts

Ein Förderbeitrag an die Produktion eines Konzerts kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  • die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller hat ihren/seinen Wohnsitz im Kanton;
  • das Konzert findet auf dem Gebiet des Kantons Freiburg statt;
  • an dem Konzert nehmen zum überwiegenden Teil professionelle Musikschaffende teil;
  • das Konzert wird als interessant beurteilt.

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  • 1. Formular für eine Konzertproduktion

    dem Beitragsgesuch beilegen

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2. Musikkompositionsauftrag

Ein Schaffensbeitrag an eine Musikkomposition kann nur gewährt werden, wenn es sich um einen Auftrag handelt.

Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss folgende Unterlagen vorweisen können:

  • einen Kompositionsvertrag mit der Komponistin oder dem Komponisten;
  • den Beleg, dass die Komposition mindestens einmal in einem Konzert auf dem Gebiet des Kantons Freiburg aufgeführt oder als Partitur veröffentlicht wird.

Die Komponistin oder der Komponist muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und hauptberuflich auf dem Gebiet des Musikschaffens tätig sein; zudem muss es sich um eine Person mit gesetzlichem Wohnsitz im Kanton Freiburg handeln.

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  • 2. Formular für einen Kompositionsauftrag

    dem Beitragsgesuch beilegen

    DOC (119 kb)

3. Herausgabe einer Compact Disc oder einer elektronischen Musikdatei

Eine Subvention für die Publikation von Compact Discs oder elektronischen Musikdateien kann unter anderem zu den folgenden Bedingungen gewährt werden:

  • die Subvention wird demselben Gesuchsteller nur ein einziges Mal gewährt, im Sinne einer Starthilfe;
  • die Compact Disc oder die elektronischen Musikdateien müssen zum Verkauf angeboten werden (Demo-Aufnahmen werden nicht berücksichtigt);
  • eine massgebende Anzahl der beteiligten Musiker hat ihren Wohnsitz im Kanton und verfügt über eine Ausbildung oder eine geeignete musikalische Erfahrung.
  • die aufgenommenen Titel sind unveröffentlichte Eigenkompositionen;
  • Die CD wird in einem professionellen Studio aufgenommen (Kopie des Vertrags).
 Besondere Bestimmungen für Compact Discs:
  • Auf der CD sind mindestens sechs Stücke oder 30 Minuten Musik ;
  • Produktion von mindestens 500 CDs für den Verkauf.
Besondere Bestimmungen für elektronische Musikdateien:
  • das Beitragsgesuch muss die Veröffentlichung von mindestens sechs Musikstücken oder von 30 Minuten Musik beinhalten.

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  • Formular für die Herausgabe einer CD oder einer Musikdatei

    dem Beitragsgesuch beilegen

    DOC (124 kb)