Bedingungen nach Bundesrecht:
- Rechtmässiger Aufenthalt in der Schweiz während 12 Jahren, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor der Gesuchstellung. Bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer wird die zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz verbrachte Zeit doppelt gerechnet.
- Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse.
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung und keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz.
Bedingungen nach kantonalem Recht:
- Rechtmässiger Aufenthalt im Kanton während mindestens 3 Jahren, wovon 2 in den letzten 5 Jahren vor der Gesuchstellung
- Bereitschaft einer Gemeinde, die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller als Bürgerin oder als Bürger aufzunehmen
- Verbundenheit mit dem Kanton, welche die Eingliederung bezeugt (die Integrationsvoraussetzungen müssen beide Ehegatten erfüllen, auch wenn einer von ihnen nicht in der Einbürgerung einbezogen ist)
- Bereitschaft zur Erfüllung der Bürgerpflichten (z.B. Militärdienst)
- Keine Verurteilung wegen einer schweren Straftat in den letzten 5 Jahren vor der Gesuchstellung
- guter Leumund
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Formular Gesuch um Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung 13
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