Bedingungen nach Bundesrecht:

 

  • Rechtmässiger Aufenthalt in der Schweiz während 12 Jahren, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor der Gesuchstellung. Bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer wird die zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz verbrachte Zeit doppelt gerechnet.
     
  • Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse.
     
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung und keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz.
     

Bedingungen nach kantonalem Recht:

  • Rechtmässiger Aufenthalt im Kanton während mindestens 3 Jahren, wovon 2 in den letzten 5 Jahren vor der Gesuchstellung
     
  • Bereitschaft einer Gemeinde, die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller als Bürgerin oder als Bürger aufzunehmen
     
  • Verbundenheit mit dem Kanton, welche die Eingliederung bezeugt (die Integrationsvoraussetzungen müssen beide Ehegatten erfüllen, auch wenn einer von ihnen nicht in der Einbürgerung einbezogen ist)
     
  • Bereitschaft zur Erfüllung der Bürgerpflichten (z.B. Militärdienst)
     
  • Keine Verurteilung wegen einer schweren Straftat in den letzten 5 Jahren vor der Gesuchstellung
     
  • guter Leumund

 

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