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Familienforschung
Wenn Sie familiengeschichtliche Forschung betreiben möchten, müssen Sie ein schriftliches Gesuch an unser Amt richten.
Zu einer Gebühr von Fr. 100.-. werden wir Ihnen eine entsprechende Bewilligung ausstellen.
Diese Bewilligung ist 2 Jahre gültig und ermöglicht Ihnen auch, sich (zu einer Zusatzgebühr von Fr. 20.- pro Kanton) an die Kantone Genf, Jura, Neuenburg, Wallis und Waadt zu richten.
Sollte Ihre Suche die Jahre vor 1876 betreffen, sollten Sie sich an das Freiburger Staatsarchiv, route des Arsenaux 17, 1700 Freiburg, wenden.
