Vorzuweisende Dokumente

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SECiN

Mit dem Vorbereitungsverfahren für die Eintragung einer Partnerschaft soll unter anderem die genaue Identität der zukünftigen Partnerinnen oder Partner überprüft und abgeklärt werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse vorliegen. Urkunden, die nicht in einer der schweizerischen Amtssprachen verfasst sind, muss eine Übersetzung eines anerkannten Übersetzerbüros beigelegt werden.
 
Je nach Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen müssen unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden. Unter den Links der alphabetisch geordneten Länder sind die je nach Herkunftsland erforderlichen Dokumente aufgeführt.