Vorzuweisende Dokumente

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SECiN

Mit dem Ehevorbereitungsverfahren soll unter anderem die genaue Identität der Brautleute, bzw. ihre Ehefähigkeit überprüft werden. Die Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und neueren Datums sein (nicht älter als 6 Monate gemäss der eidgenössischen Zivilstandsverordnung). Für Urkunden, die nicht in einer Amtssprache der Schweiz verfasst sind, muss eine Übersetzung eines anerkannten Übersetzerbüros beigelegt werden.
 
Je nach Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen müssen unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden. Unter den folgenden Links der alphabetisch geordneten Länder sind die je nach Herkunftsland erforderlichen Dokumente aufgeführt.