Todesfall

SECiN

 

 

 

Der Todesfall muss innert zwei Tagen  gemeldet werden. In der Regel übernehmen die von der Familie beauftragten Leichenbestatter, das Spital oder der Arzt diese Mitteilungspflicht.

Je nach Staatsangehörigkeit und Zivilstand der verstorbenen Person, müssen für die Eintragung des Todesfalls verschiedene Dokumente vorgewiesen werden.