Namens- oder Vornamensänderung

SECiN

 

 

 

 

Wenn wichtige Gründe vorliegen, kann die zuständige Behörde des Wohnortes eine Namens- oder Vornamensänderung bewilligen.

Wer eine Namens- oder Vornamensänderung beantragen möchte, muss ein schriftliches und begründetes Gesuch an das Amt für Zivilstandswesen und Einbürgerungen richten, bei dem auch weitere Auskünfte zum Verfahren eingeholt werden können.