Definition
Der kantonale Richtplan legt die räumliche Entwicklung fest und koordiniert sämtliche Tätigkeiten, die sich auf den Raum auswirken. Er definiert die Schnittstellen zum Bund und den benachbarten Kantonen. Schliesslich dient er als Grundlage für die Gemeinde- und Regionalplanung und muss von sämtlichen Diensten der Administration berücksichtigt werden.
In Anbetracht der tiefgreifenden wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Umwälzungen des vergangenen Jahrzehnts hatte der Staatsrat im Jahre 1998 eine Revision des Richtplans beschlossen. Der am 10. Juni 2002 vom Staatsrat angenommene neue Richtplan basiert im Wesentlichen auf den Leitideen und Zielen des kantonalen Leitbilds. Dieses wurde im Herbst 1999 vom Grossen Rat als Dekret verabschiedet.
Weitere Dokumente
- Pressemitteilung vom 9. April 2001
- Vernehmlassungsbericht vom 4. Februar 2002
- Bericht vom 4. Februar 2002 an den Grossen Rat (auf deutsch ab S. 9)
- Pressemitteilung vom 27. Februar 2002
- Verordnung vom 10. Juni 2002 über die Annahme des kantonalen Richtplans
- Pressemitteilung vom 17. Juni 2002
- Pressemitteilung vom 29. Januar 2003.
