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Abteilung Ortsplanung
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Vorstellung
Die Abteilung Ortsplanung unterstützt die Gemeinden bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Ortsplanung (OP) und prüft die von den Gemeinden ausgearbeiteten OP. Diese Aufgabe umfasst namentlich die Begleitung der Studien auf lokaler Ebene sowie der OP (Revisionsprogramm, Vor- und Schlussprüfung).
Das mit der Ortsplanung beauftragte Personal ist zudem der Hauptgesprächspartner der Gemeinden und Planungsbüros bei Fragen der Raumplanung auf Gemeindeebene. Es stellt in diesem Rahmen den Kontakt zwischen Kanton und Gemeinden sicher und koordiniert die Kontakte zwischen den verschiedenen staatlichen Dienststellen.
Organigramm
Instrumente
Die OP der Freiburger Gemeinden sind öffentlich zugängliche Dokumente und können bei den Gemeinden oder beim BRPA eingesehen werden.
Die Ortsplanungen umfassen folgende Elemente:
- Gemeinderichtpläne (Richtplan der Bodennutzung, Strassenrichtplan, Landschaftsrichtplan, Kommunaler Energierichtplan)
- Zonennutzungsplan (ZNP)
- Gemeindebaureglement (GBR)
- Erläuternder Bericht
- Übersicht über den Stand der Erschliessung
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700).
- Bundesverordnung über die Raumplanung vom 28. Juni 2000 (RPV, SR 700.1).
- Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008 (RPBG, SGF 710.1, siehe BDLF).
- Ausführungsreglement vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR, SGF 710.11, siehe BDLF).
