Detailbebauungspläne

Vorstellung

Die Detailbebauungspläne (DBP) stellen für bestimmte Teile der Bauzone des Gemeindegebietes besondere Planungsvorschriften auf (Art. 62 ff. RPBG). Das in Artikel 78 ff. RPBG beschriebene Verfahren ist anwendbar.

Gesetzliche Grundlagen, Richtlinien