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BRPA - Abteilung kantonale Planung, Geologie und Naturgefahren
Vorstellung
Das BRPA prüft die Dossiers für Bauten und Ortsplanungen (OP, DBP), wobei abgeklärt wird, ob sie in Bezug auf Geologie und Naturgefahren (besonders im Bereich Boden- und Hanginstabilität) rechtens sind.
Das BRPA beteiligt sich - zusammen mit der Sektion Gewässer (Tiefbauamt) und dem Amt für Wald, Wild und Fischerei - an der Erforschung und Überwachung der Rutschgebiete sowie an der Erarbeitung der Naturgefahrengrundlagen (Instabilitätskarten, Naturgefahrenkarten, Ereigniskataster, Methodik usw.).
Das Amt befasst sich ebenfalls mit den Sekretariatsarbeiten der Naturgefahrenkommission" (NGK).
Instrumente
Ereigniskataster "StorMe" (*) (vom Amt für Wald, Wild und Fischerei koordiniert)
Datenbank, die seit 1998 die Hauptereignisse der Naturgefahren umfasst. Dieses Kataster berücksichtigt die bedeutendsten vergangenen Erscheinungen. Es listet nach und nach die neu eingetretenen Ereignisse auf.
Karte der Boden- und Hanginstabilitäten des Kantons Freiburg (*) (BD/NGK, KGV, 1993-2000)
Systematische Kartographie in 1:10'000 der Hanginstabilitäten im gesamten Kanton Freiburg (Stein- und Blockschlag, Rutschungen, Hangmuren).
Kartierung der Naturgefahren (*)
(voralpiner Bereich, 1999 - 2005)
(Maximale Darstellungsmassstab = 1:5'000)
Auf Vorschlag der Naturgefahrenkommission (NGK) hat der Staatsrat, vertreten durch die beiden betroffenen Direktionen (RUBD, ILFD), im Jahr 1999 entschieden, die Kartierung der Naturgefahren auf dem gesamten Kantonsgebiet zu starten. Dabei sollte in einer ersten Phase der voralpine Bereich abgedeckt werden. Diese Kartierung bildet die Fortsetzung von Abklärungen in Bezug auf die Naturgefahren, welche erstmals bereits 1976 vorlagen. Die Arbeiten wurden gemeinsam durch Vertreter verschiedener Amtsstellen (Bau- und Raumplanungsamt, Sektion Gewässer des Tiefbauamts, sowie Amt für Wald, Wild und Fischerei) an die Hand genommen. Die kantonale Gebäudeversicherung sowie Bundesämter haben zu einem guten Gelingen des Projekts beigetragen, insbesondere auch durch wichtige finanzielle Unterstützungen.
Mit Ausnahme der durch Erdbeben oder das Wetter (Hagel, Sturm, Blitzschlag usw.) bedingten Gefahren, vor denen raumplanerische Massnahmen nur begrenzt schützen, sind die wichtigsten Naturgefahren im Kanton Freiburg den gravitationsbedingten Prozessen zuzuordnen. Das kantonale Programm zur Kartierung der Naturgefahren behandelt dem entsprechend die folgenden Phänomene:
- Lawinen,
- Stein- und Blockschlag, Felssturz,
- Rutschungen (inkl. Hangmuren),
- Hochwasser, Überschwemmungen,
- Murgänge.
Die Resultate der Arbeiten im voralpinen Bereich wurden den betroffenen Gemeinden Ende Januar 2006 abgegeben.
Nachführungs-Journal zu den Naturgefahrenkarten
(*) Beispiel für die Gemeinde von Bulle
Laufende Studie
- Kartierung der Naturgefahren (Mittelland)
Um eine vollständige Deckung der Kantonsfläche zu erreichen ist die Naturgefahrenkartierung auf dem Mittelland im Gange. Ablauf und Methodik entsprechen den Arbeiten im voralpinen Bereich.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700), Artikel 6 und 15.
- Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008 (RPBG, SGF 710.1, siehe BDLF).
- Gesetzgebungen von Bund (z.B. WaG, WaV, WBG, WBV) und Kanton (z.B. Feuerpolizei, Gesetz über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen) betreffend die Naturgefahren.
- Richtlinien, Empfehlungen und Veröffentlichungen der Bundesämter (BAFU, Bundesamt für Raumentwicklung) betreffend die Naturgefahren.
