Finanzausgleich

Der neue interkommunale Finanzausgleich, der die bisherige Klassifikation ersetzt, ist im am 1. Januar 2011 in Kraft getretet.

Ausser dem Umstand, dass in den Lastenausgleichen zwischen dem Kanton und den Gemeinden (mit Ausnahme weniger Subventionen) keine Finanzausgleichskriterien mehr verwendet werden, wird das neue Gesetz für die Kostenverteiler der interkommunalen Zusammenarbeit folgende Änderung zur Folge haben: Die Kostenverteiler der interkommunalen Vereinbarungen und Verbandsstatuten, welche gegenwärtig noch die Klassifikation oder den Finanzkraftindex als Kriterium enthalten, müssen bis spätestens 31. Dezember 2012 geändert werden. Beabsichtigen die Gemeinden, auch weiterhin von Finanzausgleichskriterien Gebrauch zu machen, müssen sie einen Verteilschlüssel wählen, der einen Parameter des neuen Gesetzes verwendet.

Aufgrund dieser zweijährigen Übergangsfrist wurde die Klassifikation (für die Jahre 2011 und 2012) noch einmal berechnet und steht ausschliesslich für die Kostenverteiler der interkommunalen Zusammenarbeit zur Verfügung.