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Gemeindeverbände
Gemeindeverbände sind Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden für die interkommunale Zusammenarbeit. Dem Gemeindeverband kann von seinen Mitgliedern eine oder mehrere Gemeindeaufgaben übertragen werden.
Aus juristischer Sicht sind Gemeindeverbände öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die Mitgliedgemeinden verabschieden ihre Statuten, die vom Staatsrat genehmigt werden. Das GemA koordiniert das Genehmigungsverfahren. Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie im info'GemA 4/2011.
In der Datenbank finden Sie Informationen administrativer Art zu den Gemeindeverbänden. Im Übrigen finden Sie unter der entsprechenden Seite Musterstatuten.
