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Leistungen
Erstellen der Parzellarvermessung in den Zonen ohne gemäss den Bundesbestimmungen erstellte Pläne (nach der Einführung des ZGB 1912) und Numerisierung der vor 1992 durchgeführten Vermessungen. Beibehalten des Referenzrahmens (Planimetrie und Altimetrie). Nachführung der Datenbank der AV (BDMO) aufgrund von Arbeiten des Privatsektors. Vergabe der Katasteraufnahmen der neuen oder abgeänderten Gebäude. Koordination auf dem Gebiet der Adressierung der Gebäude und der Nomenklatur. Publikation der technischen Normen und Richtlinien für die Aufnahme und Nachführung der Vermessung. Rationelle Verwaltung, Fortbestand und optimale Nutzung der raumbezogenen Daten, namentlich durch die Koordination auf dem Gebiet der Produktion und Benutzung dieser Daten, durch die Verabschiedung von Normen und Standards sowie das Angebot der Geodienste. Anpassung der freiburgischen Gesetzgebung an die gesetzlichen Grundlagen des Bundes auf dem Gebiet der Geoinformation einschliesslich die Abfassung einer neuen kantonalen Gesetzes über die Geoinformation (KGeoIG) und Anpassung des Gesetzes über die amtlich Vermessung (AVG). Bereiten der Grundlagen für die Einführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) (vorläufig als provisorischer Ansprechpartner).
