Technische Evolution in der amtlichen Vermessung
In Kürze
Das Kataster umfasste die Pläne, welche die kartographischen Hinweise und das Grundeigentum beinhaltete und mit einem Eigentümerregister ergänzt wurde. Im 1912 wurde mit der Einführung des Zivilgesetzbuches (ZGB) die gesetzliche Grundlage für die amtliche Vermessung und das Grundbuch geschaffen.
Im Artikel 950 ZGB wird präzisiert, dass die Aufnahme und Beschreibung der einzelnen Grundstücke im Grundbuch auf Grund eines Planes erfolgt, der in der Regel auf einer amtlichen Vermessung beruht. Der Bundesrat bestimmt, nach welchen Grundsätzen die Pläne anzulegen sind.
Unter der Oberaufsicht der Eidgenössischen Vermessungsdirektion (V+D), führen der Kanton und die offiziellen Geometer die Daten der amtlichen Vermessung nach. Der Kanton ist Verantwortlich für die Mandate für die Ersterfassung, welche durch die offiziellen Geometer durchgeführt werden und verwaltet die Nachführung der geographischen Datenbank der amtlichen Vermessung. Die Nachführungsdossier welche durch die Geometer erstellt werden, durchlaufen einen Kontroll und Transferprozess.
Wenn zu Beginn noch Papierpläne erstellt wurden, so haben sich die Techniken heute bis zur vollständigen Informatisierung der Daten gewandelt. Die Daten können im Internet auf dem Geoportal des Kantons Freiburg zu Arbeits- oder Konsultationszwecken konsultiert werden.
