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Steuerbezug und Steuerausstände
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Steuerbezug und Steuerausstände
Im Kanton Freiburg kümmert sich ein und dieselbe Behörde (die Kantonale Steuerverwaltung) um die Veranlagung und den Bezug der Kantonssteuern und der direkten Bundessteuer. Die Gemeinden und Pfarreien erheben ihrerseits die ihnen geschuldeten Steuern. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Kantonale Steuerverwaltung mit dem Inkasso ihrer Steuern zu beauftragen.
Das Steuerbezugsverfahren beginnt mit dem Versand der Akontozahlungsbeträge und der Abrechnungsbeträge an die Steuerpflichtigen. Aufgabe der Abteilung Steuerbezug ist es nachzuprüfen, ob die Steuerpflichtigen ihre Steuern fristgemäss bezahlen. Säumige Steuerpflichtige werden von der Abteilung Steuerbezug gemahnt. Falls nötig wird die Betreibung eingeleitet.
Es kann vorkommen, dass sich eine steuerpflichtige Person in grossen finanziellen Schwierigkeiten befindet. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so kann sie Zahlungserleichterungen beantragen, die in einer Fristverlängerung oder der Nachzahlung von Steuerrückständen in Raten bestehen können.
Informations annexes
Identitätskarte
- Kantonale Steuerverwaltung KSTV
- Rue Joseph-Piller 13
- Postfach
- 1701 Freiburg
- Lageplan
- T +41 26 305 11 11
- Telefonnr.
- Kontakt
- Öffnungszeiten
- Montag - Freitag
- 08:00 - 11:30
- 14:00 - 17:00 (Telefon bis 16:30)
Download
- Zinssätze für den Steuerbezug PDF (17 kb)
- Allgemeine Informationen über die Zahlung der Steuern PDF (21 kb)
- Bezahlung der Steuern: Ändern Sie die Referenzen ! PDF (39 kb)
- Fakturierung Kantons- und Bundessteuern - Termine 2012 PDF (13 kb)
- Fakturierung Kantons- und Bundessteuern - Termine 2011 PDF (13 kb)
