Bestellformular
Vor Bestellung ist zu beachten: Jede steuerpflichtige Person erhält im Verlaufe des Monats Januar eine Steuererklärung mit den notwendigen Beilagen. Deshalb ist eine individuelle Bestellung nicht gerechtfertigt. Diese Möglichkeit besteht in erster Linie für die Gemeinden, Treuhänder und Vertreter der Steuerpflichtigen.
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