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Alle Ihre Veranlagungen ab 2001 visualisieren (inkl. Steuerwerte, Steuerquoten, Besondere Besteuerung der Immobilien, Einzelheiten der Elemente, Ausscheidungen….). Diese Angaben sind zu Ihrer Verfügung, sowohl für Ihr eigenes Kapitel als auch für diejenigen Steuerpflichtigen wofür Sie bevollmächtigt wurden. In gleicher Art und Weise können Sie die von Ihnen, über Internet, abgegebenen Steuererklärungen einsehen.
Viele Angaben sind bereits vorhanden und erleichtern Ihnen die Erfassung
Sie haben den Vorteil, dass bestimmte Daten schon vorerfasst wurden:
- die Vorjahreszahlen wurden übertragen
- die allgemeinen Elemente der vorhergehenden Deklaration wurden übernommen (Verwalter, Aktionäre…)
- die Seite über die Liegenschaften enthält schon alle diesbezüglichen Daten
- die Seite mit den Beteiligungen wurde schon mit den bisher gehaltenen Beteiligungen versehen
Sie haben den Vorteil der Berechnung der Ergebnisse aufgrund Ihrer Deklaration. Wir weisen darauf hin, dass einzig die ordnungsgemäss zugestellte Veranlagung massgebend ist.
- die steuerbaren Elemente sind klar angegeben
- die Ausscheidungsanteile sind am Bildschirm
- die Steuerwerte sind berechnet
- die Beträge Kantonssteuer, Bundessteuer, sowie die besondere Steuer auf Immobilien sind berechnet
Sie können die Dokumente, die der Erklärung beigelegt werden müssen, ganz einfach herunterladen. Die Dokumente müssen unbedingt in den allgemeinen Formaten (PDF, Excel, Word…) sein, andernfalls sind sie für uns nicht lesbar:
- Bilanz, Erfolgsrechnung und diesbezügliche Beilagen
- Ein Berechnungsblatt, das spezielle Elemente darstellt
- Einen Mieterspiegel
- Jedes Dokument, das Ihnen nützlich erscheint
Beim Ausfüllen Ihrer Deklaration haben Sie, in verschiedenen Formen, eine steuerliche Online-Unterstützung:
- Die vollständigen Anweisungen, die Sie einsehen können
- Ein spezifischer Auszug aus den Anweisungen, zu einem speziellen Punkt der Deklaration: Wenn Sie auf das Symbol (?) klicken, erscheint eine Information zu diesem speziellen Punkt.
Vereinfachter Kontakt: Der Name und die Tel.-Nr. des/der zuständigen Revisors/Revisorin erscheint automatisch.
Verwaltung der Zugänge Ihrer Mitarbeiter
Wir haben einen spezifischen Bildschirm vorgesehen, wo nur eine Person Ihrer Unternehmung oder Treuhandgesellschaft Zugriff haben wird (Verwalter INF). Sie können so viele zusätzliche Zugänge (f. Benutzer) verlangen wie Sie wollen, aber nicht alle werden dieselben Rechte besitzen.
Sie können beispielsweise einem Lehrling einen Zugriff erlauben, der ihm das Ausfüllen der Deklaration ermöglicht, er kann sie jedoch nicht einreichen. Dagegen können Sie eine andere Person bestimmen (z.B. die Chefbuchhalterin), welche auf die Erklärung geht, sie überprüft und entscheidet, ob sie eingereicht bzw. abgegeben wird.
Wenn Sie Verantwortlicher einer Gruppe von Unternehmungen sind, können Sie den Zugriff bzw. Zugang nur einer Unternehmung bewilligen, wo Sie eine oder mehrere Personen dazu bestimmen.
Wenn Sie Bevollmächtigter sind, so können Sie den Zugriff nur für einige spezifischen Mandate einer Person und für andere Mandate einer anderen Person bewilligen…
Die Zugriffskarten sind namenlos (ausser für den Verwalter INF). Sie verwalten « wer macht was » und für welche Gesellschaften.
Nach dem Ausfüllen der Steuererklärung können Sie diese direkt im Papierformat ausdrucken. Das ist nützlich, wenn:
- Sie eine interkantonale Unternehmung sind, und Sie eine Version anderen Kantonen zustellen müssen
- Ihr Kunde, dessen Bevollmächtigten Sie sind, eine Papierversion wünscht
- Sie die gedruckten Versionen regelmässig archivieren
Sie können aber auch von einem Ausdruck Ihrer Steuererklärung absehen, indem Sie diese einfach in Ihrem EDV-System speichern. Das Endformular ist im PDF-Format.
Weil die elektronische Unterschrift noch nicht offiziell anerkannt ist, wird Ihnen bei der Abgabe der Steuererklärung das System verlangen, dass Sie eine kurze Zusammenfassung ausdrucken, die schon voradressiert ist, und dass uns diese, mit den gültigen Unterschriften versehen, zugestellt wird.
Bei dieser Gelegenheit können Sie auch die Dokumente beilegen, die Sie nicht hätten herunterladen können.
