e-tax JP: Der Begriff Bevollmächtigter

Für ihre Verwaltung in Sachen Steuern beauftragen bestimmte Gesellschaften spezialisierte Unternehmen. Sie unterzeichnen demnach mit diesen Unternehmen eine ordnungsgemässe Vollmacht (d.h. eine Vertretung)

Welches sind die wichtigen Angaben welche die KSTV kennen muss ?

 

Steuergeheimnis

Die Verwaltung garantiert das Steuergeheimnis. Das bedeutet, dass nur die vom Steuerpflichtigen bevollmächtigten Personen Zugriff zu seinen steuerlichen Daten haben können. Bei den juristischen Personen handelt es sich grundsätzlich um unterschriftsberechtigte Personen gemäss Handelsregistereintrag.

Wenn Sie die Verwaltung Ihrer Steuerakten einer Drittperson (Bevollmächtigter, Vertreter) übertragen wollen, so muss die KSTV davon in Kenntnis gesetzt werden, damit sie für ihn das Steuergeheimnis aufheben kann. Aus diesem Grund verlangen wir von allen Steuerpflichtigen – sowie von den Bevollmächtigten – uns eine Vertretungsbescheinigung zuzustellen, die wir dann elektronisch verwalten.  Diese Bescheinigung schützt demnach Ihre Rechte !

Grenzen einer Vollmacht

Ihren Bedürfnisssen entsprechend, kann eine Vollmacht, die Sie einem Spezialisten geben, mehr oder weniger umfangreich sein. Für uns ist es wichtig, die Grenzen der Vollmacht zu kennen, nämlich:

  • die zeitliche Begrenzung
  • ihren Umfang
  • Umfang der Vollmacht für alle steuerlichen Fälle (Recht zur Abgabe, Einsprache, Rekurs…)
  • Umfang der Vollmacht zum Ausfüllen und Abgeben einer einzigen Steuererklärung

Bestimmte Unternehmen wünschen, dass i.S. Steuern die gesamte Post direkt den Bevollmächtigten zugestellt werden soll. Sie müssen es deshalb auf der Bescheinigung erwähnen. 

Die Vertretungsbescheinigung dient nur zur Mitteilung eines Zugriffsrechtes zur Akte des Steuerpflichtigen und hebt diesbezüglich das Steuergeheimnis auf.

 

Praktisch und einfach

Die Vertretungsbescheinigung kann von unserer Website heruntergeladen werden. Sie muss für jede neue Vollmacht und für jede Vollmachtbeendigung der KSTV zugestellt werden. Auf der Website ist ebenfalls ein Muster verfügbar.

Die Bevollmächtigten haben Zugang zu allen Steuerpflichtigen, für welche sie eine Vertretungs-Bescheinigung zugestellt haben.

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