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Steuer der juristischen Personen
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Steuer der juristischen Personen
Juristische Personen sind Gesellschaften, Körperschaften oder Anstalten, denen das Gesetz das Recht der Persönlichkeit zuerkennt. Steuerrechtlich gelten diese Gebilde demnach als unabhängige Steuersubjekte; sie haben ihre eigene Steuererklärung auszufüllen. Da es sich aber um juristische Personen handelt, spricht man nicht von Einkommen und Vermögen, sondern von Gewinn und Kapital.
Die juristischen Personen lassen sich in drei Hauptgruppen unterteilen:
- Die Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
- Die Genossenschaften
- Die übrigen juristischen Personen (Vereine, Stiftungen, öffentlichrechtliche oder kirchliche Körperschaften und Anstalten)
Es ist Aufgabe der Abteilung Juristische Personen, die Steuererklärungen zu kontrollieren und gegebenenfalls direkt am Sitz der Gesellschaft oder bei der verantwortlichen Treuhandfirma eine Buchprüfung durchzuführen.
Informations annexes
Identitätskarte
- Kantonale Steuerverwaltung KSTV
- Rue Joseph-Piller 13
- Postfach
- 1701 Freiburg
- Lageplan
- T +41 26 305 11 11
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- Montag - Freitag
- 08:00 - 11:30
- 14:00 - 17:00 (Telefon bis 16:30)
Download
- Wegleitung PDF (362 kb)
- Steuerberechnung juristische Personen (Stand per 1. Januar 2011) DOC (35 kb)
- Steuerberechnung juristische Personen (Stand per 1. Januar 2010) DOC (35 kb)
- Steuern der Holding und Domizilgesellschaften (Stand per 1. Januar 2011) DOC (60 kb)
- Steuern der Holding und Domizilgesellschaften (Stand per 1. Januar 2010) DOC (58 kb)
- Steuerberechnung aufgrund des Resultates vor Steuern - 2011 XLS (217 kb)
- Steuerberechnung aufgrund des Resultates vor Steuern - 2010 XLS (214 kb)
- Steuerberechnung aufgrund des Resultates vor Steuern - 2009 XLS (214 kb)
