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Präsentation
Die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) hat die Aufgabe, die verschiedenen im Gesetz vom 6. Juni 2000 über die direkten Kantonssteuern (DStG) und im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) vorgesehenen Steuern zu veranlagen und die Rückerstattungsanträge für die Verrechnungssteuer zu bearbeiten.
Die KSTV bezieht die Kantonssteuern, die direkte Bundessteuer und die Kirchensteuer der juristischen Personen und nimmt auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung auch die Steuern zahlreicher Gemeinden und Pfarreien ein.
Informations annexes
Identitätskarte
- Kantonale Steuerverwaltung KSTV
- Rue Joseph-Piller 13
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- 1701 Freiburg
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