Die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) hat die Aufgabe, die verschiedenen im Gesetz vom 6. Juni 2000 über die direkten Kantonssteuern (DStG) und im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) vorgesehenen Steuern zu veranlagen und die Rückerstattungsanträge für die Verrechnungssteuer zu bearbeiten.
Die KSTV bezieht die Kantonssteuern, die direkte Bundessteuer und die Kirchensteuer der juristischen Personen und nimmt auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung auch die Steuern zahlreicher Gemeinden und Pfarreien ein.
News
Finanzhilfen des Bundes zur Förderung der Mehrsprachigkeit
In Anwendung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG) und der Ausführungsverordnung (SpV) gewährt der Bund den mehrsprachigen Kantonen jährliche Finanzhilfen. Diese Finanzhilfen dienen dazu, die Mehrsprachigkeit innerhalb der kantonalen Verwaltung und im Verkehr mit den Gemeindebehörden und der Bevölkerung zu fördern. Mit ihnen soll ausserdem die Mehrsprachigkeit in der Bildung gefördert werden.
Steuererklärung 2011
Die Kantonale Steuerverwaltung KSTV stellt eine Software (FRItax) zur Verfügung, mit der die Steuererklärung am Computer ausgefüllt werden kann.
21 Funktionen des Staatspersonals nach dem Evalfri-System bewertet
Der Staatsrat hat die Verordnung vom 13. Dezember 2011 verabschiedet, mit der die Bewertung von 21 Referenzfunktionen des Staatspersonals aus der Verwaltung, dem technisch-wissenschaftlichen Bereich sowie aus dem Spital- und Sozialwesen umgesetzt wird. Die Einreihungsänderungen werden auf den 1. Januar 2012 rechtswirksam.
