Verzeichnis der unbeweglichen Kulturgüter

Vom Bauernhaus zum Schloss - War der Begriff des Kulturerbes anfangs auf «Antiquitäten» und sodann auf (Bau-)Denkmäler beschränkt, so hat er sich inzwischen erweitert und umfasst heute alle Objekte vom Arbeiterhaus bis zum Schloss, vom Oratorium bis zur Kathedrale, vom Bauernhaus bis zur Fabrik, vom Kreuzweg bis zum Ortsbild, vom historischen bis zum zeitgenössischen Bau. Der Ausdruck «unbewegliches Kulturgut» bezeichnet nicht nur ein Gebäude, sondern auch ein Ortsbild, einen Verkehrsweg, eine historische Stätte oder einen archäologischen Fundort. Das Amt für Kulturgüter erstellt oder revidiert die verschiedenen Verzeichnisse der unbeweglichen Kulturgüter (RBCI), ausgenommen das Verzeichnis der archäologischen Fundorte, das in die Zuständigkeit des Amtes für Archäologie fällt.