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Präsentation
Mit der Inventarisierung sowie dem Schutz und der Pflege der Kulturgüter sind das Amt für Kulturgüter (KGA) und das Amt für Archäologie (AAKF) beauftragt, die unter der administrativen und wissenschaftlichen Leitung des Konservators der Kulturgüter bzw. des Kantonsarchäologen stehen.
Die Kulturgüterkommission und ihre verschiedenen Unterkommissionen diese Organisation, die auf dem Gesetz vom 7. November 1991 über den Schutz der Kulturgüter beruht.
