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Hilfe bei der Eintreibung von Unterhaltsbeiträgen und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Das Kantonale Sozialamt (KSA) hat den Auftrag, beim Inkasso von Alimenten zugunsten von Kindern, Ehegatten oder Ex-Ehegatten, die durch ein vollstreckbares Urteil oder eine anerkannte Vereinbarung geregelt wurden, die entsprechende Hilfe zu leisten. Gleichzeitig kann das KSA eine Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen leisten, wenn die finanzielle Situation der Bezüger dies rechtfertigt und deren Unterhaltsbeiträge nicht bezahlt werden (s. Art. 46, 79 und 81 EGZGB; Beschluss vom 14. Dezember 1993 über die Eintreibung von Unterhaltsforderungen und die Ausrichtung von Vorschüssen für den Unterhalt der Kinder, Ehegatten oder Ex-Ehegatten).
Die täglichen Arbeiten des KSA sind namentlich: Bestimmung des Anspruchs auf Inkassohilfe und Unterhaltsvorschüsse, Vorbereitung und Begründung der damit verbundenen Entscheide, periodische Überprüfung der Dossiers und Leistungsansprüche, Information der Begünstigten und der Schuldner, Empfang und Beratung zugunsten dieser Personen, Bearbeitung von juristischen Fragen in Zusammenhang mit der Weiterverfolgung des Dossiers der Begünstigten und der Geltendmachung von Unterhaltsbeiträgen im Rahmen von Zivil- (Anzeige an den Schuldner und Betreibung) und Strafverfahren gegen den Schuldner der Unterhaltsbeiträge, Vertretung des Amtes bei den Sitzungen mit dem Zivilrichter, der Oberamtsperson und dem Strafrichter, monatliche Verrechnung der Unterhaltsbeiträge an die Schuldner, Auszahlung der Vorschüsse, Inkasso der Unterhaltszahlungen, Verwaltung des Debitorenwesens.
