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Mittel und Leistungen der Sozialhilfe
Die Prävention
umfasst jede allgemeine oder besondere Massnahme, mit der die Beanspruchung der persönlichen und materiellen Hilfe vermieden werden kann;
Die persönliche Hilfe
umfasst namentlich das Gespräch, die Information und Beratung;
Die materielle Hilfe
wird in Bargeld, Naturalien oder in Form eines sozialen Eingliederungsvertrags geleistet :
Bemessung der materiellen Hilfe
Beschluss über die Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe
Die sozialen Eingliederungsmassnahmen (MIS)
erlauben es der Sozialhilfeempfängerin oder dem Sozialhilfeempfänger, im Rahmen eines sozialen Eingliederungsvertrags ihre oder seine Autonomie (zurück) zu gewinnen und sich sozial (wieder) einzugliedern:
Massnahmen der sozialen Eingliederung
Konzept der sozialen Eingliederungsmassnahmen. Den MIS-Katalog einsehen.
Informations annexes
Identitätskarte
Download
- Liste der regionalen Sozialdienste des Kantons Freiburg PDF (174 kb)
