Entschuldung

Verschuldung: wie erhält man ein Darlehen?

Personen, die ein Darlehen erhalten möchten, müssen sich entweder an eine Schuldenberatungsstelle oder an einen öffentlichen oder privaten Sozialdienst wenden. Demnach können sich nur die Caritas Freiburg über ihren Schuldenberatungsdienst, die regionalen Sozialdienste (RSD) und die Amtsvormünder direkt an die Kommission wenden, um ein Darlehen aus dem kantonalen Entschuldungsfonds zu beantragen. Die Gesuche sind der Kommission anhand der folgenden Ad-hoc-Formulare zu unterbreiten.

Demzufolge können private Schuldenberatungsstellen, Sozialdienste und Vormünder Darlehensgesuche zwar bearbeiten, sie müssen aber über die Caritas Freiburg oder einen regionalen Sozialdienst (im Rahmen der persönlichen Hilfe) gehen, um diese Gesuche auf den obgenannten Ad-hoc-Formularen der Kommission zu unterbreiten. In diesem Fall ist die unten stehende Standard-Vereinbarung auszufüllen. Dieses Dokument verbindet die Kommission, den regionalen Sozialdienst und die Drittinstanz und präzisiert ihre jeweiligen Kompetenzen. Es wird von der Drittinstanz und vom RSD unterzeichnet und zusammen mit dem Darlehensgesuch an die Kommission geschickt.

Adresse: Caritas Freiburg, Schuldenberatungsdienst, Rte André-Piller 2, PF 62, 1762 Givisiez, Tel.: 026/321.18.54 - schuldenberatung@caritas-fr.ch  - www.schulden.ch

 

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