Asylwesen

Asylwesen im Kanton Freiburg

Asylwesen im Kanton Freiburg

Das Asylwesen fällt in die Zuständigkeit des Bundes. Jedoch sind die Kantone zuständig für die Aufnahme, Betreuung und Beherbergung der Personen, die unter das Asylgesetz fallen. Das Kantonale Sozialamt ist daher mit der Koordination der Asylbelange im Kanton betraut.

Der Kanton Freiburg hat die ORS AG (Organisation für Regie- und Spezialaufträge) mit dem Mandat für die Aufnahme, Betreuung und Beherbergung der ihm zugeteilten Asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen Personen und abgewiesenen Asylsuchenden sowie mit der Organisation und Umsetzung der Rückkehrberatung betraut.

Die soziale und finanzielle Begleitung und die Integration von Personen mit Flüchtlingsstatus und einer Aufenthaltsbewilligung hingegen werden von der Caritas Schweiz in Freiburg sichergestellt.

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