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Nutztierversicherung
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Im Rahmen der Nutztierversicherung ist die Sanima beauftragt:
- die Tiere der Rinder-, Pferde-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung, Bienen und Geflügel sowie Fische aus Fischzuchten entsprechend dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und gemäss den Bestimmungen der Gesetzgebung zu versichern;
- den lokalen Kassen eine Rückversicherung gegen das Risiko von ungeniessbarem Fleisch anzubieten.
