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Entsorgung tierischer Abfälle
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Gemäss dem Ausführungsgesetz vom 22. Mai 1997 zur Bundesgesetzgebung über die Entsorgung tierischer Abfälle hat die Sanima folgende Befugnisse:
- sie errichtet oder mietet die regionalen Sammelstellen für tierische Abfälle und betreibt sie;
- sie gewährleistet die Entsorgung der gesammelten Abfälle und schliesst zu diesem Zweck alle erforderlichen Vereinbarungen mit den Entsorgungsbetrieben ab.
