Rebbau

Für die administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Weinbau ist das Amt für Landwirtschaft zuständig.

Das Amt:

  • führt und aktualisiert den Rebbaukataster
  • aktualisiert und kontrolliert die Produktionsrechte im Bereich AOC-Weine
  • führt das Sekretariat der Weinbaukommission
  • erstellt die Weinbaustatistik
  • vollzieht die eidgenössischen Umstellungsbeiträge

Weinbaukataster

Die Rebfläche des Kantons Freiburg umfasst ca. 117 ha. Die genauen Zahlen können über den untenstehenden Link heruntergeladen werden.
Änderungen in Bezug auf den Bewirtschafter oder den Kataster müssen jedes Jahr vor Ende Juni mithilfe der Formulare «annonce de renouvellement de vignes et/ou de modification d’encépagement» oder «annonce de changement d’exploitant viticole» gemeldet werden (die Formulare sind nur in französischer Sprache erhältlich).

Produktionsrechte

Die Produktionsrechte sind Gegenstand einer Verordnung der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (Verordnung). Die Verordnung existiert nur auf Französisch und kann auf dem nebenstehenden Dokument heruntergeladen werden.

Weinlese

Die Statistiken können auf den nebenstehenden Dokumenten heruntergeladen werden.