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Förderung der Landwirtschaft
Das Landwirtschaftsgesetz ermöglicht dem Kanton, die Freiburger Landwirtschaft gemäss folgender Zielsetzungen zu unterstützen:
- Unterstützung von Aktivitäten innerhalb der verschiedenen Produktionszweige, im Speziellen im Bereich der Tierzucht
- Förderung von Qualität, Identifizierbarkeit und Verwertung von Agrarprodukten (AOC, Label, etc.)
- Unterstützung der Verkaufsförderung (überwachte öffentliche Märkte, Marketing)
- Unterstützung von sektorenübergreifenden Projekten (Entwicklung des ländlichen Raums, Agrotourismus)
Zur Erreichung dieser Ziele, können Leistungen in folgenden Bereichen erbracht werden:
- Absatzförderung für landwirtschaftliche Produkte
- Unterstützungsbeiträge
- Veranstaltungen
- Studien und vorbereitende Arbeiten
