Förderung der Landwirtschaft

Das Landwirtschaftsgesetz ermöglicht dem Kanton, die Freiburger Landwirtschaft gemäss folgender Zielsetzungen zu unterstützen:

  • Unterstützung von Aktivitäten innerhalb der verschiedenen Produktionszweige, im Speziellen im Bereich der Tierzucht
  • Förderung von Qualität, Identifizierbarkeit und Verwertung von Agrarprodukten (AOC, Label, etc.)
  • Unterstützung der Verkaufsförderung (überwachte öffentliche Märkte, Marketing)
  • Unterstützung von sektorenübergreifenden Projekten (Entwicklung des ländlichen Raums, Agrotourismus)

Zur Erreichung dieser Ziele, können Leistungen in folgenden Bereichen erbracht werden:

  • Absatzförderung für landwirtschaftliche Produkte
  • Unterstützungsbeiträge
  • Veranstaltungen
  • Studien und vorbereitende Arbeiten