Direktzahlungen und Sömmerung

Das Amt für Landwirtschaft ist kompetent in Sachen Betriebsanerkennungen und Anerkennungen von Betriebsformen gemäss landwirtschaftlicher Begriffsverordnung (LBV). Es kümmert sich um die Ausrichtungen von Direktzahlungen an die Landwirte. Ein weitere Aufgabe besteht in der Ausrichtung der Sömmerungsbeiträge. Sie finden in diesen Rubriken nähere Angaben zum Tätigkeitsfeld.

Die Formulare können Sie direkt von unserer Homepage herunterladen. Weiter sind die Links zu den gültigen Verordnungen aufgeschaltet.