- Die Alpwege ermöglichen eine bessere Bewirtschaftung der Alpbetriebe und der Bergwälder. Je nachdem, ob mit dem Weg hauptsächlich eine Alp oder ein Wald erschlossen wird, ist das federführende Amt entweder das Amt für Landwirtschaft (LwA) oder das Amt für Wald, Wild und Fischerei (WaldA).
- Hofzufahrten.
- Güterwege mit freiwilliger Flubereinigung im Rahmen einer Güterzusammenlegung (GZ) oder ohne Flubereinigung, wenn eine solche nicht erforderlich ist.
Die Subventionierung wird durch das landwirtschaftliche Interesse des Werks und nicht durch die Rechtsstellung des Wegs (kommunal, privat, Gemeingut oder Dienstbarkeit) bestimmt.
Die periodische Wiederinstandstellung der Wege kann vom Kanton und vom Bund unterstützt werden.