Staatsvoranschläge und -rechnungen

Format

Staatsvoranschläge und -rechnungen

 

Dokument im Format A4, gebunden, flexibler Einband, kartoniert und plastifiziert.

Zwei separate Bände: je einer für den Voranschlag und einen für die Rechnung.

Inhalt

Im Voranschlag sind alle voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen des Rechnungsjahrs aufgeführt. Er ist entsprechend der Einteilung der Verwaltung und dem Kontenplan der Verwaltungsrechnung gegliedert.
Der Staatsrat beschliesst gestützt auf den Finanzplan den Voranschlagsentwurf bis zum 15. September jedes Jahres. Er überweist ihn dem Grossen Rat für die Novembersession.
Der Voranschlag umfasst auch eine Botschaft und einen Dekretsentwurf.

Die Verwaltungsrechnung ist gleich aufgebaut wie der Voranschlag. Sie wird nach den Grundsätzen der öffentlichen Buchhaltung geführt.
Sie umfasst auch die Bilanz, eine Botschaft und einen Dekretsentwurf, die Liste und den Stand der Fonds, den Stand der Verpflichtungskredite und die Liste der Nachtragskredite.
Die Verwaltungsrechnung und die Bilanz werden auf den 31. Dezember jedes Jahres abgeschlossen. Sie werden vom Staatsrat jeweils bis zum 20. Februar zuhanden des Grossen Rats für die Maisession verabschiedet.

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Die beiden Bände (je einer für den Voranschlag und einen für die Rechnung) sind auf Papier erhältlich.

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