Oberamt des Seebezirks
Willkommen beim Oberamt des Seebezirks, willkommen in Murten.
Das Oberamt befindet sich im Schloss, welches Sie am rechten Bildrand der Ringmauerstadt Murten erkennen können. Gelegen am gleichnamigen See, ist Murten der Hauptort des nördlichsten Bezirks des Kantons Freiburg.
Besuchen Sie uns! Nicht nur für eine oberamtliche Angelegenheit wie Einwohnerkontrolle, Jagd- und Fischereipatente, Bau- und andere verschiedene Bewilligungen, oft leider auch für strafrechtliche Fragen. Sondern besuchen Sie uns auch, damit Sie vom Schlosshof aus eine der schönsten Aussichten über den Murtensee, den gegenüberliegenden Vully (Wistenlach) und auf den Jura geniessen können.
Lernen Sie bei einem anschliessenden Gang durch die Arkaden den Charme des mittelalterlichen Zähringerstädtchens kennen, eine Ausstrahlung die Ihnen einen nachhaltigen Eindruck verschaffen wird.
Murten ist von überall her schnell erreichbar: per Bahn, über die Autobahn N 1, über den See… nur, da dauert’s etwas: Die schnellsten Schwimmer schaffen es in einer guten ¾ Stunde von der gegenüberliegenden Vully-Seite her.
Wir vom Oberamt verstehen uns als Bindeglied zwischen Bevölkerung, Gemeinden und staatlichen Dienststellen, aber auch als Strafrechtsbehörde, die zum Beispiel den gelegentlich etwas zu schnellen Autofahrern Bussen erteilt oder auch Versöhnungsverhandlungen bei Strafklagen durchführen muss.
Haben Sie Fragen? Klicken Sie auf die Links, und Sie werden weitgehend Antwort erhalten. Ansonsten rufen Sie uns an, und wir werden versuchen, Ihr Anliegen zu klären. Es ist uns ein Anliegen, Ihnen behilflich zu sein. Im Gegenzug nehmen wir auch gerne Anregungen Ihrerseits entgegen.
Das Oberamt des Seebezirks.
News
NFP-FR 2/12 - Newsletter Berufsbildung Freiburg
Sehr geehrte Damen und Herren Es freut uns, Ihnen die zweite Newsletter des Amtes für Berufsbildung für dieses Jahr anzubieten:
Waldbrandgefahr: Bevölkerung wird zur Vorsicht aufgerufen
Infolge des seit mehreren Monaten anhaltenden Niederschlagsmangels ist die Waldbrandgefahr im Kanton Freiburg stark erhöht. Das Amt für Wald, Wild und Fischerei (WaldA) mahnt zur Vorsicht und empfiehlt nachdrücklich, kein Feuer im Wald oder in der Nähe des Waldes zu entfachen.
Hunde an der Leine führen
Mit dem Frühling erwacht die Natur und bei den Wildtieren gibt es Familienzuwachs. Die Jungtiere werden zwar gut versteckt sind aber noch recht hilflos und ein Hund, der im Wald frei herumtollt, kann den frühen Tod für jedes Jungtier bedeuten. Das Amt für Wald, Wild und Fischerei erinnert deshalb daran, dass Hunde vom 1. April bis am 15. Juli im Wald an der Leine geführt werden müssen.
