Förderung im Energiebereich: Das kantonale Programm 2010

Der Staatsrat hat beschlossen, mit Wirkung auf den 1. März 2010 die Fördermassnahmen im Bereich der Sanierung von Gebäuden und der erneuerbaren Energien anzupassen und das Energiereglement zu ändern. Die Massnahmen betreffen:

  • Das Minergie P-Label 
  • Die Holzheizungen
  • Die thermischen Solaranlagen
  • Die Wärmepumpen
  • Die Gebäudesanierung