55+: Ein sicherer Wert für Ihr Unternehmen

Sie haben vor, eine Stelle zu schaffen oder neu zu besetzen? Wenn Sie eine Person einstellen, die über 55 Jahre alt ist, unterstützt Sie der Staat mit einem finanziellen Beitrag.

Die kantonale Massnahme «55+» bietet Arbeitgebern eine finanzielle Entlastung in Verbindung mit der beruflichen Vorsorge, da sie die Sparbeiträge des Arbeitgebers an die berufliche Vorsorge ganz oder teilweise übernimmt. 

Der Staat beteiligt sich mit einem maximalen Beitrag von CHF 500.– pro Monat und angestellte Person an den Sparbeiträgen an die berufliche Vorsorge, und dies für die Dauer von:

  • 18 Monaten für neu angestellte Personen zwischen 55 und 59 Jahren.
  • 24 Monaten für neu angestellte Personen ab 60 Jahren.

Mitarbeitende über 55 haben viel zu bieten!

  • Kompetenzen, die dank der vielen Jahre auf dem Arbeitsmarkt oftmals über den beruflichen Bereich hinausgehen.
  • Erfahrung, die sie zu Fachpersonen in ihrem Tätigkeitsbereich macht.
  • Zuverlässigkeit, die es ihnen ermöglicht, auf effiziente Weise qualitativ hochstehende Arbeit zu leisten.
  • Stabilität, die es ihnen ermöglicht, besser mit komplexe Situationen umzugehen.

Voraussetzungen

Für das Unternehmen:

  • Hauptsitz oder Zweigniederlassung im Kanton Freiburg.
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag.
  • Orts- und berufsüblicher Lohn, der die Erfahrung der angestellten Person berücksichtigt.

Für die stellensuchende Person:

  • Arbeitslos seit mindestens 6 Monaten.
  • Alter: mindestens 55 Jahre.
  • Wohnort im Kanton Freiburg. 

Für die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger ist die Massnahme kostenlos. Für die Arbeitgeber liegt in den RAV ein Antragsformular auf. Das Formular ist auch auf dem Portal Wiederankurbelung verfügbar.