Schutzmassnahmen


Es gibt verschiedene Massnahmen, um eine Moorlandschaft mit all ihren Flach- und Hochmooren zu schützen:

  • Magerwiesenverträge“ für die umliegenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen (Düngerverzicht, Bewirtschaftung von Streuewiesen)
  • Revitalisierungsmassnahmen: Ausholzen der Moore und Aufschütten der Entwässerungskanäle
  • Ausdolung der kleinen Bäche
  • Neuanpflanzen von Hecken

Schutzmassnahmen

1974 hat der Staatsrat auf Vorstoss der Gemeinde hin einen Beschluss zum Schutz dieses Gebiets erlassen. In der Ortsplanung von Châtel-St-Denis ist dieser Sektor als Natur- und Landschaftsschutzzone definiert. Ausserdem ist diese Moorlandschaft durch verschiedene Bundesinventare (Inventar der Moorlandschaften, Inventar der Flachmoore, Inventar der Übergangs- und Hochmoore) geschützt.