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Schutzmassnahmen
Es gibt verschiedene Massnahmen, um eine Moorlandschaft mit all ihren Flach- und Hochmooren zu schützen:
- „Magerwiesenverträge“ für die umliegenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen (Düngerverzicht, Bewirtschaftung von Streuewiesen)
- Revitalisierungsmassnahmen: Ausholzen der Moore und Aufschütten der Entwässerungskanäle
- Ausdolung der kleinen Bäche
- Neuanpflanzen von Hecken
Schutzmassnahmen
1974 hat der Staatsrat auf Vorstoss der Gemeinde hin einen Beschluss zum Schutz dieses Gebiets erlassen. In der Ortsplanung von Châtel-St-Denis ist dieser Sektor als Natur- und Landschaftsschutzzone definiert. Ausserdem ist diese Moorlandschaft durch verschiedene Bundesinventare (Inventar der Moorlandschaften, Inventar der Flachmoore, Inventar der Übergangs- und Hochmoore) geschützt.
