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Verträge gemäss NHG
NHG Verträge
Die Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV) sieht zwar vor, dass der Ertragsverlust in Folge extensiver Bewirtschaftung bestimmter Flächen kompensiert wird, doch reichen diese Zahlungen nicht aus, um die Biodiversität in ländlichen Gebieten sicherzustellen, und zwar aus folgenden Gründen:
- Sie reichen häufig nicht aus, um die Bauern zur Bewirtschaftung von Streueflächen oder Magerwiesen an steilen Hängen zu veranlassen.
- Für die extensive Bewirtschaftung von Weiden sind keine Subventionen vorgesehen, obwohl der Ertrag sinkt, wenn auf das Austragen von Dünger verzichtet wird und obwohl solche Weiden eine ebenso grosse, wenn nicht grössere Artenvielfalt aufweisen als Heuwiesen.
- Die Direktzahlungen erlauben es nicht, die Zonen, die extensiv bewirtschaftet werden sollen, genau zu identifizieren. Dies gilt insbesondere für Pufferzonen und die Umgebung von Mooren.
Die Antwort vom Kanton Freiburg
Dank des Vertragssystems für Magerwiesen und -weiden, das vom Amt für Landwirtschaft, vom Landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve und vom Büro für Natur- und Landschaftsschutz geschaffen wurde, können Landwirte unter Berücksichtigung des ökologischen Werts der betroffenen Weide und der Mehrarbeit, entschädigt werden.
