Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV)


Mit der Verordnung vom 1.Mai 2001 über die Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (abgekürzt ÖQV) verfolgt der Bund mehrere Ziele.

Er möchte insbesondere:

  • dazu beitragen, dass die Qualität der ökologischen Ausgleichsflächen (ÖAF) verbessert wird indem ein zusätzlicher Beitrag an die Bewirtschafter der Flächen ausbezahlt wird, die eine besondere biologische Qualität aufweisen;

     
  • dazu beitragen, dass ökologische Ausgleichsflächen dort angelegt werden, wo diese eine ökologisch sinnvolle Vernetzung bilden und den Zielen des lokalen Artenschutzes gerecht werden;

     
  • die regionalen Eigenheiten berücksichtigen.

Kantonale Anforderungen

Die Kantone haben die Aufgabe, die kantonale Anforderungen für die Vernetzungsprojekte von ÖAF herauszugeben.

Termin für die Eingabe der Projekte: 31. Januar des ersten Beitragsjahres.