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Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV)
Mit der Verordnung vom 1.Mai 2001 über die Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (abgekürzt ÖQV) verfolgt der Bund mehrere Ziele.
Er möchte insbesondere:
- dazu beitragen, dass die Qualität der ökologischen Ausgleichsflächen (ÖAF) verbessert wird indem ein zusätzlicher Beitrag an die Bewirtschafter der Flächen ausbezahlt wird, die eine besondere biologische Qualität aufweisen;
- dazu beitragen, dass ökologische Ausgleichsflächen dort angelegt werden, wo diese eine ökologisch sinnvolle Vernetzung bilden und den Zielen des lokalen Artenschutzes gerecht werden;
- die regionalen Eigenheiten berücksichtigen.
Informations annexes
Identitätskarte
- Natur- und Landschaftsschutz NLS
- Route de Bourguillon 3
- 1700 Freiburg
- Lageplan
- T +41 26 305 51 86
- F +41 26 305 37 02
- Kontakt
- Öffnungszeiten
- Montag
- 08:00 - 11:30
- 14:00 - 16:30
- Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
- 08:00 - 11:30
- Freitag
- Geschlossen
Download
- Kantonale Anforderungen ÖQV PDF (206 kb)
- Besondere Massnahmen ÖKV-Vernetzungsprojekten PDF (128 kb)
- Meldung Parzellen ausserhlab Gelan-Zugangsgebiet XLSX (25 kb)
- Kontrolle von ÖQV-Projekten PDF (71 kb)
