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Der Kanton Freiburg gibt sich ein Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz
Mit dem vom Staatsrat verabschiedeten Gesetzesentwurf wird eine Lücke in der kantonalen Gesetzgebung geschlossen und es wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen für die schon seit Jahren getroffenen Massnahmen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes. Der Gesetzentwurf verfolgt drei Hauptziele: Festlegung einer ganzheitlichen Politik für den Schutz, die Pflege und die Planung der Landschaften und Geotope; Fortführung der Bemühungen, um den Rückgang der Biodiversität in der Schweiz zu stoppen; sowie Verbesserung des Bewusstseins für Naturgüter. Ausserdem wird die Aufgabenteilung zwischen Staat und Gemeinden genauer festgelegt.
Armeeantenne auf dem Moléson: der Staatsrat und das VBS werden gemeinsam nach alternativen Lösungen suchen
Der Staatsrat nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beschlossen hat, das Projekt mit sofortiger Wirkung zu suspendieren. Die Freiburger Kantonsbehörden und das VBS werden zusammenkommen, um mögliche Alternativen zum ursprünglichen Projekt zu diskutieren.
13 900 Amphibien dank Schutzaktion gerettet
Dank der 11 Schützzäune, die während der Amphibienwanderung von Anfang März bis Mitte April 2011 entlang verschiedener Freiburger Strasen aufgestellt wurden, konnten 13 900 Amphibien vor einem fast sicheren Tod gerettet werden. Rund hundert freiwillige Helferinnen und Helfer führten im Rahmen dieser Aktion mehr als 400 Kontrollen durch. Weil sich dieses Jahr noch mehr freiwillige Helferinnen und Helfer meldeten, konnte bei Villaraboud ein neuer Standort geschützt werden.
