Amphibien und Reptilien

PNA_Artenschutz_Amphibien_Allgemeines

Alle Amphibien- und Reptilienarten sind durch die Bundesgesetzgebung geschützt (NHV Art. 20 und NHV Anhang 3).

Das am 1. August 2001 in Kraft getretene Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung beschreibt die schutzwürdigen Amphibienbiotope.

2011 hat der karch Praxismerkblätter für den Artenschutz herausgegeben. Diese Merkblätter zeigen auf, welche Massnahmen für die prioritären Arten geeignet sind: Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Kammmolch, Teichmolch, Kreuzkröte, Laubfrosch und Springfrosch.

1990 veröffentlichte das Naturhistorische Museum Freiburg das Inventar der Amphibien und Reptilien im Kanton Freiburg, in dem die im Kantonsgebiet vorkommenden Arten sowie deren Verteilung, Bedrohungsgrad und Schutzstatus beschrieben werden.

Schutz der Amphibien und Reptilien

Die Erhaltung von Amphibien- und Reptilienpopulationen hängt sehr stark von der Erhaltung einer ausreichenden Anzahl Biotope ab, deren Qualität die Fortpflanzung der Arten gewährleistet. Die KARCH (Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz) koordiniert konkrete Schutzaktivitäten in der Natur.

Poster

Die KARCH (Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz) hat in Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz A1-Posters (59.4cm x 84cm) über die Amphibien und Reptilien unseres Kantons herausgegeben.

Sie können die Posters im A4-Format herunterladen oder im A1-Format bestellen (Fr. 15.-/Stück plus Porto).