besondere Gerichtsbarkeiten

Erste Instanz

Arbeitsgericht

  • Das Arbeitsgericht entscheidet erstinstanzlich in privatrechtlichen Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis.
     
  • Der Präsident entscheidet über vermögensrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert weniger als 8000 Franken beträgt.

Mietgericht

  • Das Mietgericht entscheidet erstinstanzlich über alle Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern, Verpächtern und Pächtern sowie Mietern und Untermietern, die aus einem Mietvertrag oder einem nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag über eine im Kanton gelegene unbewegliche Sache entstehen.
     
  • Der Präsident entscheidet über vermögensrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert weniger als 8000 Franken beträgt, in den Fällen des summarischen Verfahrens sowie in Ausweisungsverfahren.