Navigation principale.
- Homepage GB
- Aktuelles - Pressemitteilungen
-
Gerichtsbarkeiten
Navigation secondaire de Gerichtsbarkeiten
- Organisation
-
Wer macht was ?
Navigation secondaire de Wer macht was ?
- Örtliche Zuständigkeiten
- Funktionen am Gericht
- Offene Stellen
- Aufsicht und Verwaltung
- Rechtsprechung
- Reglemente und Richtlinien
- Formulare
- Ereignisse
- Gesetzgebung
- Rechtsanwälte
- Mediation
- Adressenverzeichnis
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Im Unterschied zur zivilen Gerichtsbarkeit, die zuständig ist für Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, ist die verwaltungsrechtliche Gerichtsbarkeit zuständig für Streitigkeiten zwischen dem Staat und Privatpersonen.
Die betroffenen Gebiete sind zahlreich. Es finden sich namentlich Streitfragen im Bereich der Fremdenpolizei, der Raumplanung, des öffentlichen Beschaffungswesens, des Strassenverkehrs, der Sozialhilfe, des Steuerrechts und des Sozialversicherungsrechts.
Erste Instanz
Verwaltungsbehörden oder Behörden der Verwaltungsrechtspflege im Falle eines Rekurses
Oberämter
Sozialversicherer
Zweite Instanz
Kantonsgericht (verwaltungsrechtliche Abteilung)
Schiedsgericht in Sachen Kranken- und Unfallversicherung
Rekurskommission für neue Parzellarvermessung
Rekurskommission für Bodenverbesserungen
Informations annexes
Identitätskarte
- Gerichtsbarkeiten GB
- Zivilgerichtsbarkeit
- Strafgerichtsbarkeit
- Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Kontakt
