Der Staatsrat hat ein neues dreijährliches Reglement über die Ausübung der Patentfischerei in den Jahren 2010 bis 2012 erlassen.
An seiner Sitzung vom 24. November 2009 hat der Staatsrat das neue Fischereireglement für die Jahre 2010 bis 2012 beschlossen. Er hat entschieden, die Kleine Saane oberhalb der Brücke „Pont de l’Hôtel“ in Altenryf im 2010 für die Fischerei wieder freizugeben.
Aus Gründen der öffentlichen Gesundheit dürfen jedoch nur Forellen, die zwischen 24 und 32 cm lang sind, gefangen werden, da sich in grossen Fischen mehr cPCBs (dioxinähnliche PolyChlorierte Biphenyle) anreichern.
Hingegen bleibt auf einem Abschnitt in der Nähe der Deponie La Pila das Fischereiverbot gemäss Reglement bestehen, und zwar ab der Brücke „Pont de l’Hôtel“ bis zur Staumauer von Magerau (Pérolles-See) sowie ab den Einmündungen der Glane und der Ärgera bis zur ersten Staumauer, die für die Fische unpassierbar ist.
Im August 2007 sah sich der Staatsrat im Zusammenhang mit den cPCB-verseuchten Fischen gezwungen, über gewisse freiburgische Flussabschnitte in Anwendung des Vorsorgeprinzips ein Fischereiverbot zu verhängen. Er stützte sich bei seinen Entscheiden auf die europäische Norm als Grenzwert. Da in der Schweiz für diese Art von Toxinen keine Normen existieren, wandte sich die Freiburger Regierung im Herbst 2007 an den Bundesrat, der bestätigte, im Rahmen der Revision der Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln (FIV) die Norm übernehmen zu wollen. Im September 2008 entschied der Bundesrat, die europäische Norm für Fische (8 pg TEQ cPCB, Dioxine und Furane/g Frischfleisch) nicht als Grenzwert, sondern als Toleranzwert zu übernehmen. Diese Änderung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Die Übernahme des europäischen Grenzwerts als Toleranzwert bedeutet, dass ein Lebensmittel, das diesen Wert überschreitet, «als verunreinigt oder sonst im Wert vermindert» (Art. 2 Abs. 3 FIV) und nicht mehr als für die menschliche Ernährung ungeeignet gilt (Definition des Grenzwerts nach Artikel 2 Abs. 4 FIV).
Empfehlungen
Dies hat den Staatsrat veranlasst im Jahre 2008 Abschnitte, die für die Fischerei geschlossen waren, wieder freizugeben, wobei gleichzeitig Empfehlungen abgegeben werden zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten von Fischen, die in von der cPCB-Kontamination betroffenen Wasserläufen gefangen werden. Die Regierung verweist die Konsumentinnen und Konsumenten diesbezüglich auf die Empfehlungen des Kantonsarztamts und des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. So wird Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren empfohlen, Fische, die aus den wieder geöffneten Abschnitten (namentlich aus der Saane unterhalb des Schiffenensees, aus der Kleinen Saane oberhalb der Brücke bei „l’Hôtel“ und aus der Glane) sowie aus dem Schiffenensee stammen, nicht zu konsumieren. Keine Fische, die in diesen Gewässern gefangen wurden, sollten ausserdem Frauen im gebärfähigen Alter, insbesondere schwangere und stillende Frauen, essen.
