Wie findet man die geltende
freiburgische Gesetzgebung?
Um die geltende Fassung eines
Erlasses mit Sicherheit zu kennen, geht man so vor:
- In der
BDLF nachsehen.
Diese Datenbank vermittelt eine Gesamtsicht der freiburgischen Gesetzgebung,
wie sie zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem
Stichtag der BDLF, in Kraft ist.
- Dann in der
aktualisierten Ergänzung der
SGF-Inhaltsverzeichnisse nachprüfen, ob die gefundenen Erlasse seit dem
Stichtag geändert wurden.
- In der ASF
die Änderungserlasse einsehen, die in der aktualisierten Ergänzung
angegeben sind und die seit dem Stichtag der BDLF in Kraft getreten sind.
- Allenfalls die letzte(n) ASF-Ausgabe(n)
durchsehen, sofern die aktualisierte Ergänzung diese noch nicht
berücksichtigen sollte (und dabei beachten, dass in der ASF auch Erlasse
veröffentlicht werden, die noch dem Referendum unterstehen).
Hintergrundinformation
- Die
Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF), die die
konsolidierten Erlasstexte (d. h. einschliesslich der in Kraft getretenen
Änderungen) enthält und nach Sachgebieten geordnet ist,
wird weniger häufig
(ca. 6mal pro Jahr)
nachgeführt, als die Amtliche Sammlung (ASF) erscheint
(wöchentliche Lieferung der neu beschlossenen Erlasse bzw. Erlassänderungen).
Die BDLF enthält also
nicht alle in der ASF veröffentlichten Erlasse
und auch nicht unbedingt alle zurzeit in Kraft stehenden
Erlasse (bzw.
Erlassänderungen). Diese Verzögerung ist einerseits dadurch bedingt, dass
Erlasse, die noch dem Referendum unterstehen, nicht in die BDLF aufgenommen
werden können. Andererseits erfordert die Vorbereitung der Texte für die
Veröffentlichung in der BDLF Zeit, insbesondere wenn auf einen bestimmten
Stichtag zahlreiche Änderungen in Kraft treten.
- In der
Amtlichen Sammlung des Kantons Freiburg (ASF) erscheinen die neu
beschlossenen Erlasse (ganze Erlasse, Änderungserlasse oder Aufhebungserlasse),
auch wenn sie noch dem Referendum unterstehen, da mit der Veröffentlichung in
der ASF gerade die Referendumsfrist zu laufen beginnt. In diesen Fällen wird
in der ASF später die Promulgierung des Erlasses (Feststellung, dass dem
Inkrafttreten nichts mehr im Weg steht) und der Zeitpunkt des Inkrafttretens
bekannt gegeben. Zudem werden die Erlasse in der ASF in einer «Rohfassung»
veröffentlicht, d. h., soweit sie einzelne Bestimmungen anderer Erlasse ändern,
müssen diese Änderungen erst noch in die betreffenden Erlasse eingebaut werden.
Schliesslich besteht die ASF erst seit dem Jahr 2002, so dass die früher
fortlaufend veröffentlichten Erlasse nicht abrufbar sind.
Tipp zum Finden bereits nachgeführter
Erlasse
Vor einer Nachführung der
BDLF kann es vorkommen, dass der Datenbankbereich "Noch nicht
in Kraft" bereits nachgeführte Erlasse enthält.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Texte einzusehen:
- Das Anfrageformular für
die erweiterte Suche benutzen und die Suche auf alle Texte
(«zeitliche Geltung nicht beachten») ausdehnen.
In der Ergebnisliste wird man alle verfügbaren Erlassversionen mit den Dateieigenschaften
finden.
- Das Anfrageformular für
die erweiterte Suche benutzen und die Suche auf die noch nicht in
Kraft stehenden Texte einschränken. Die Ergebnisliste wird nur die (allfälligen)
neuen Erlassversionen mit den Dateieigenschaften umfassen.
- In der Systematik bei der
gewünschten Systematiknummer den Link "Versionen" anklicken. Die verfügbaren
Erlassversionen werden in einer Tabelle angezeigt.
NB: Einen neuen Erlass, der
nicht unter einer bisherigen Systematiknummer eingeordnet ist, findet man, indem man mit dem
Anfrageformular ein Wort seines Titels sucht oder in der aktualisierten
Ergänzung der halbjährlichen SGF-Inhaltsverzeichnisse dessen Nummer nachsieht.
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Letzte Änderung: 08.01.2010 14:27:18