Trinkwasser

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Es muss in mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht genusstauglich sein (Verordnung über Trink-, Quell- und Mineralwasser SR 817.022.102).

Trinkwasseranlage

Trinkwasserverteiler dürfen nur einwandfreies Trinkwasser an die Konsumenten/tinnen abgeben. Sie sind wie alle Lebensmittelverteiler zur Selbstkontrolle verpflichtet und müssen die Konsumenten/tinnen einmal pro Jahr über die Wasserqualität informieren (Aufgaben der Trinkwasserverteiler).
 
Die Gemeinden sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Wohn- und öffentliche Räume über genügend Trinkwasser verfügen (Kantonales Trinkwassergesetz TWG und –Reglement TWR).
 
Das Kantonale Laboratorium kontrolliert durch Inspektionen und Analysen, ob die Anforderungen eingehalten werden (Aufgaben des Kantonalen Laboratoriums).
 
 
Es gibt im Kanton Freiburg ungefähr 200 öffentliche Trinkwassernetze. Mehrere sind miteinander verbunden.