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Öffentliche Schwimm- und Strandbäder

Der Staatsrat hat am 29. Juni 2004 die neue Verordnung über die Hygiene in öffentlichen Schwimm- und Strandbädern beschlossen.

Als Kontrollorgane, kontrolliert das Kantonale Laboratorium regelmässig die mikrobiologische Qualität des Wassers in den öffentlichen Strandbädern des Kantons. In den öffentlichen Schwimmbädern kontrolliert es die chemische und mikrobiologische Qualität des Wassers, das Funktionieren der Installationen für die Wasseraufbereitung (Chlorierung), die Sauberkeit der Schwimmbecken und Nebenanlagen sowie das Betriebsführungsheft des verantwortlichen Wärters.

Die Gesundheitsverträglichkeit der Strandbäder wird regelmässig zu Beginn des Sommers in Form einer Übersichtskarte veröffentlicht. Die Beurteilung im Hinblick auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung soll mit den Hinweisen aus der folgenden Tabelle ergänzt werden.

Qualitätsklasse

Beurteilung

A / B


Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Badewasser ist nicht zu erwarten.

Keine Empfehlungen.

C


Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Badewasser ist nicht auszuschliessen.

Empfehlungen an den Badegast.

Z.B. "Nicht tauchen"; " Nach dem Baden gründlich duschen".

D


Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Badewasser ist nicht auszuschliessen.

Warnung an den Badegast.

Z.B. "Baden mit gesundheitlichem Risiko verbunden; "Aus gesundheitlichen Gründen wird vom Baden abgeraten".

 

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